Institutionelles Schutzkonzept verabschiedet
Nachdem auf erschreckende Weise entdeckt wurde, wie Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene durch Mitarbeiter der Kirche Opfer von Gewalt wurden, ergreift die Kirche Maßnahmen, diese Fälle von Missbrauch zu verhindern. Deshalb ist im Bistum Münster jede Pfarrei dazu verpflichtet, ein sogenanntes Institutionelles Schutz-Konzept (ISK) zu erstellen. Bei allen Maßnahmen steht das Wohl der Kinder, Jugendlichen und der schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen an erster Stelle.
Am 27. März 2019 haben der Kirchenvorstand und der Pfarreirat das ISK unserer Pfarrei verabschiedet.